Auszüge aus der Satzung des MKI e. V.

§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Mainzer Kompetenz Initiativen e.V. – Verein für angewandte Sozialwissenschaften und Projektentwicklung“, kurz „MKI e.V.“

(2) Der Sitz des Vereins ist Mainz.

(3) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mainz einzutragen.

§ 2 Zweck
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Berufsbildung, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Wissenschaft und Forschung.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Initiativen und Projekte arbeitsweltbezogener Bildungs- und Entwicklungsarbeit insbesondere für als sozial- oder arbeitsmarktpolitisch benachteiligte Zielgruppen;
Durchführung von Bildungs- und Austauschprojekten für Jugendliche und junge Erwachsene beim Übergang Schule-Beruf;
Förderung des internationalen Austauschs von Zielgruppen arbeitsmarkt- und/oder sozialpolitischer Maßnahmen;
Maßnahmen der Analyse, Beratung, und Qualifizierung von Personen zum Themenspektrum: demografische Entwicklung, Arbeitsbewältigung, Resilienzförderung und zukünftige Arbeit in Orientierung an der europäischen Strategie 2020;
Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen und Projekten der Handlungsforschung, Evaluation und Beratung in sozial-, arbeitsmarkt- und integrationspolitischen Kontexten;
Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Abs. 1 bezeichneten Zwecke;
ähnliche Maßnahmen, Vorhaben und Projekte, die der Verwirklichung der in Abs. 1 bezeichneten Satzungszwecke dienen.

(3) Zur Verwirklichung seiner Zwecke kann der Verein Unternehmen und Gesellschaften gründen bzw. sich an diesen beteiligen.

§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.